Ruhestandsbeamtin

Ruhestandsbeamtin
Ru|he|stands|be|am|tin, die: w. Form zu ↑Ruhestandsbeamte.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Witwengeld — Bezüge der Ehefrau eines ⇡ Beamten nach dessen Tod (§ 19 BVG). Das W. beträgt 55 Prozent des Ruhegehaltes, das der Beamte erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (§ 20 BVG). Die Regelung gilt… …   Lexikon der Economics

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